10. Schreiben als Reaktion auf seine Antwort

Werter Herr Vorstandsvorsitzender Herr Wiillnich, werter Vorstand,

 
vielen Dank für Ihre schriftliche Antwort auf meinen Brief. 
Ich nehme an, dass Sie nicht ernsthaft daran dachten, dass ich die Zweifel an meinem Auffassungsvermögen so hinnehme.  
Ich habe sehr wohl in der Versammlung vom 24.05.2014, als auch am 10.07.2014 zur Vorstandssitzung, mitbekommen, dass eigentlich keine vernünftigen Gründe, sondern nur Ihre persönliche, starre Haltung gegen die Wiedereinrichtung des ehemaligen Parkplatzes sprechen. Denn wie sollte ich Ihr Verhalten sonst deuten? 
Der Vorstand weißt immer wieder darauf hin, dass Probleme aller Art auch in der Vorstandssitzung besprochen werden können (auf Anfrage nach einem persönlichen Termin bei Ihnen, verwiesen Sie mich ebenfalls darauf), 
Das wurde nun gemacht. Das Ergebnis kennen Sie. Abgeblockt, ohne darlegen zu können, welche Gründe dafür sprechen, Ignoranz der Unterschriftensammlung. Der Vorsitzende will das nicht, also gibt es das nicht. 
Welch Erstaunen darüber, dass die Möglichkeit eines Wendeplatzes in Betracht kam, als das normale Fußvolk gegangen war? Wollte man vor dem einfachen Mitgliedervolk nicht zugeben, dass vielleicht doch ein paar vernünftige Gründe für die Vorschläge der meisten Pächter des betroffenen Weges sprechen? 
Sie schrieben:
Zitat:
„Nun nochmals; aber letztmalig:
Es wird kein zusätzlicher Parkplatz innerhalb der Kleingartenanlage eingerichtet!“
 
Zu den  Begründungen  1.-3. :
1. Der von Ihnen aus der Gartenordnung zitierte Absatz ist nur unvollständig. Er lässt absichtlich nicht die weiteren Ausführungen erkennen.
Bild:
Hinweis: Der entsprechende Absatz steht nicht, wie in Ihrer Ausgabe von 2009 in Punkt 4.5, sondern in der Gartenordnung von 2013 direkt unter Punkt 4.0.
Wie Sie sehen, könnte ein gemeinschaftlich genutzter Parkplatz wieder zum Leben erweckt werden. Und der letzte Satz sagt wohl recht viel Gegenteiliges zu der von Ihnen an den Tag gelegten Verfahrensweise aus.
 
 
 
2.Welche der hier festgelegten Vorschriften würden außer Kraft gesetzt werden
Schrittgeschwindigkeit ist wohl klar,
Zeiten bleiben erhalten,
Einfahrtverbot bleibt erhalten,
Ausfahrverbot besteht nicht, sollte aber auf Sonn- und Feiertagabend  beschränkt bleiben.
Zum Fußgänger- und Kinderabsatz erspare ich mir die Ausführungen.
 
Was wird außer Kraft gesetzt???
 
Im Sommer ist es durch viele Besucher schon oft vorgekommen, dass die Fahrzeuge der Gartenpächter außerhalb der Anlage parken mussten.
 
3. Die, in meinen Augen fast gleichbleibenden Geruchs- und  Lärmbelästigungen für die angrenzenden Pächter, betrifft genau die, die dafür unterschrieben haben, den Parkplatz wieder seiner ursprüngliche Aufgabe zuzuführen. Die Anzahl der An- und Abfahrten bleibt nahezu gleich, wird aber durch die Parkzeit länger unterbrochen, was Vorteile für die anderen haben kann.
 
Fazit: Es sollte eine Mitgliederversammlung entscheiden, was aus dem Parkplatz wird, nach dem Für und Wider aufgedeckt wurden. An einem Wendeplatz ist auf alle Fälle festzuhalten, da es nicht angeht, außerhalb der Anlage zu wenden, oder Wendemöglichkeiten im Garten zu schaffen. 
Die Gesundheit und das Leben von Kindern und Fußgängern hat über alles andere Priorität.
 
Bei der Planung des Wendeplatzes müssen „allgemeine“ Mitglieder mit einbezogen werden, um dieses Projekt optimal lösen zu können. Einseitige Vorstandsplanungen müssen zur Diskussion offengelegt und nach eventueller Korrektur beschlossen.
 
 
 
 
 
Mit freundlichem Gruß            , den 20.07.2014
 
 
 
 

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