22. Antwortschreiben an Frau Sagenichts und Haltehin zur Absage

An den Verband der Gartenfreunde               e.V.
zu Hd. Frau Sagenichts und Haltehin
 
 
Hallo Frau Sagenichts und Haltehin,
 
nun ist es genug. Die Hinhaltetaktik des Herrn Willnich, die scheinbar auch Sie angesteckt hat, durch welche Mittel auch immer, hat uns widerwillig bis hierher gebracht, wird aber nun unterbrochen. Für uns endet jetzt jegliches Warten auf irgendwelche Informationen und Taten seitens  Herrn Willnich, der angeblich immer im Namen des Vorstandes handelt, sich aber immer mehr zum Gespött der Spartenmitglieder macht. Und auch das Warten einer positiven Meldung Ihrerseits hat jetzt den Geduldsfaden zerrissen.  Sie gaben uns immer wieder Tipps und Ratschläge, wie wir am Besten verfahren sollen, schlugen ein Treffen und jetzt sogar ein Mediationsgespräch vor. Es waren alles Luftblasen. Und nun zum Schluss schlagen Sie noch das letzte Fünkchen Hoffnung auf eine Einigung aus, mit einer Terminänderung um eineinhalb Monate, ohne irgendeinen Grund zu nennen. 
Wir wissen nicht, wie Sie reagiert hätten, wenn mit Ihnen so umgesprungen wäre. Uns reicht es!
Nicht einmal haben wir das Gefühl gehabt, dass irgendeine Annäherung zwischen Herrn Willnich (im Namen des Vorstandes???) und uns angestrebt wird. 
Deshalb ist die Sache nun in unserem Sinne erledigt. Wir werden genau so verfahren, wie wir es uns vorgenommen haben. Da Herr Willnich von uns als Vorsitzender nicht mehr geachtet und als Ansprechpartner versagt hat, könnten Sie ihm vielleicht mitteilen, dass er die Hände vom Drahtspannen und Zettelabreißen lassen soll. Damit macht er sich nur noch lächerlicher.
Da er in seiner Macht ausübenden Wut, auch das angebrachte Parkverbotsschild stahl, können wir nicht dafür garantieren, dass nicht, genau wie auf der Freifläche in seinem Gartenweg, geparkt wird. Bevor er dort nicht klare Verhältnisse schafft, solange er noch Vorsitzender ist, braucht er gar nicht erst versuchen seine Knöllchen (im Namen des Vorstandes???) zu verteilen.
Wir berufen uns nochmals auf das Statut:
 § 5
Rechte der Mitglieder
 Jedes Mitglied ist berechtigt: 
- sich am Vereinsleben zu beteiligen - an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,
-    -alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen und
- einen Antrag zur Nutzung eines Kleingartens zu stellen.
 
 
 
§ 9
  Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr als
Jahreshauptversammlung oder wenn es die Belange des Vereins erfordern,
einzuberufen. Sie ist ferner unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der
Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand
beantragt.
 
 
Fazit: 
Der von Ihnen angesetzte Termin wird unsererseits nicht akzeptiert. 
Begründung:
Der bereits Anfang Oktober versprochene Mediationstreff wurde nie terminiert.
Der zum 10.12.2014 abgesprochene Termin, zu der eine schriftliche Einladung erfolgte, wird zwei Tage vor Beginn ohne Begründung abgesagt.
Warum kann man sich denken.
Ein dritter visueller Termin kann deshalb nicht akzeptiert werden.
 
 
Zusammenfassung:
Auf Grund der oben angeführten Punkte werden wir die umstrittene Wendefläche bis zur nächsten, stattfindenden Mitgliederversammlung offen halten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und es wird darauf durch ein Schild hingewiesen. Ein Parkverbotsschild wird nicht wieder aufgestellt.
Zum genannten Termin wird durch eine Sichtung festgelegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden sollten.
 
Der Poller, der bei Ihrer angeblichen Besichtigung hätte auch Ihnen auffallen müssen, ist eine sehr ernst zu nehmende Gefahr für Passanten zu Fuß und erst recht per Rad. Gerade spielende Kinder sind gefährdet, da dieser Pfeiler nicht rechtzeitig gesehen und daraufhin ausgewichen werden kann. Dort müssen Veränderungen geschaffen werden. Da aber dieses Delikt durch Herrn Wellmann (im Namen des Vorstandes ???)abgenickt wurde, führt ohne Kampf sicher kein Weg dahin. Wir wappnen uns!
 
 
Mit freundlichen Grüßen                                                  , den 08.12.2014
B. P,
M.B

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